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   LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00   

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https://dejure.org/2001,42566
LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00 (https://dejure.org/2001,42566)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2001 - L 1 RA 95/00 (https://dejure.org/2001,42566)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2001 - L 1 RA 95/00 (https://dejure.org/2001,42566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00
    Anderenfalls bestünde wie z. B. bei einer ohne sachlichen Grund versagten und aus politischen Gründen erst verspätet erteilten Versorgungszusage die Gefahr, dass eine in der ehemaligen DDR im Wege einer Instrumentalisierung von Versorgungszusagen zu politischen Zwecken praktizierte Willkür über die Wiedervereinigung hinaus Bestand hätte und so (nachträglich) in den Rang eines bundesrechtlich beachtlichen normativen Maßstabs erhoben würde (BSG, Urteil vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R -;, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3).

    Der Vorschrift des § 5 Abs. 1 AAÜG lässt sich das Erfordernis einer Versorgungszulage als Tatbestandsmerkmal für eine "Zeit der Zugehörigkeit" zum Versorgungssystem nicht entnehmen (BSG, Urteil vom 24. März 1998, a. a. O.).

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 60/96

    Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz, Pflichtbeitragszeiten in der

    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00
    Liegt für den streitigen Zeitraum - wie hier - keine Versorgungszusage vor, die nach Art. 19 des Einigungsvertrages auch nach dem Beitritt der ehemaligen DDR nach Maßgabe des Einigungsvertrages wirksam geblieben ist (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 1), kann die Frage, ob eine Beschäftigung oder Tätigkeit in einem Versorgungssystem zurückgelegt worden ist (oder - gemäß § 5 Abs. 2 AAÜG - bei Bestehen eines Versorgungssystems zurückgelegt worden wäre), nur anhand derjenigen Gegebenheiten in der ehemaligen DDR beantwortet werden, an die das AAÜG maßgeblich anknüpft.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 63/99 R

    Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung der Pädagogen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00
    Als "geronnene" Verwaltungspraxis der DDR sind letztere zwar von vornherein keine vom Bundesrecht in Bezug genommenen tatsächlichen Gegebenheiten und demgemäß im Zusammenhang damit nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, Aktenzeichen B 4 RA 63/99 R), obwohl auch die Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 24. Mai 1951 (Zweite Durchführungsbestimmung - GBl. DDR Seite 487) im Zeitpunkt der Überführung der Anwartschaften in die Rentenversicherung am 31. Dezember 1991 noch geltendes Recht war (vgl. § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AAÜG).
  • LSG Brandenburg, 25.07.2000 - L 2 RA 40/00
    Auszug aus LSG Brandenburg, 01.03.2001 - L 1 RA 95/00
    Gegen das am 10. August 2000 zur Post gegebene Urteil hat die Klägerin am 06. September 2000 Berufung bei dem Landessozialgericht für das Land Brandenburg eingelegt und sich zur Begründung auf eine Pressemitteilung hinsichtlich eines Urteils des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg zum Aktenzeichen L 2 RA 40/00 bezogen.
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 207/01

    Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen

    Dabei unterstellt der Senat zugunsten des Klägers, dass seine Tätigkeiten zwar bedeutenden Einfluss auf den Produktionsprozess ausübten (vgl. hierzu LSG Brandenburg, Urteil vom 1. März 2001, L 1 RA 95/00, S. 5).

    Diesen Titel hat der Kläger aber unzweifelhaft (und im Übrigen unstreitig) nicht erworben, weil er die entsprechende Berufsausbildung - nach Angaben des Klägers aus gesundheitlichen Gründen - abgebrochen hat (siehe zur Maßgeblichkeit gerade des Berufstitels und der vollumfänglich abgeschlossenen Berufsausbildung nur: BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R, S. 10 und; BSG, Urteil vom 29. Juni 2000, B 4 RA 63/99, S. 5; BSG, Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R; gerade auch zum Beruf des Ingenieurs: B 4 RA 117/00 R, S. 6, 13; LSG Brandenburg, Urteil vom 1. März 2001, L 1 RA 95/00, S. 5).

    (vgl hierzu näher: BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 107/00 R, S. 12; ebenso: LSG Sachsen, Urteil vom 6. März 2001, L 4 RA 155/00, S. 16; LSG Brandenburg, Urteil vom 1. März 2001, L 1 RA 95/00, S. 5).

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